2-jährige Ausbildung zur „Zahnärztlichen Assistenz“
Veranstaltungsort
Landeszahnärztekammer Burgenland,
Schlossplatz 1, 7431 Bad Tatzmannsdorf
Gesamtdauer
2 Jahre (zu je 300 UE/Jahr und zusätzlichem e-Learning)
Kursinformationen entnehmen Sie bitte der Webseite
Weiterführende Informationen
https://bgld.zahnaerztekammer.at/burgenland/assistenz
Informationen und Anmeldung
praxis-beratung(at)gmx.at
+43 664 130 40 46
2-jährige Ausbildung zur „Zahnärztlichen Assistenz“
Landeszahnärztekammer Kärnten
Weiterführende Informationen
Landeszahnärztekammer Kärnten
Akademie für zahnärztliche Assistenz Kärnten
Ausbildung generell von Sept- Juni (wie Schuljahr)
Anmeldung
Frau Melanie Wernig
Tel +43 505 11 – 9021
Mail: wernig(at)ktn.zahnaerztekammer.at
Ausbildung zur „ZAss – Zahnärztlichen Assistentin“
NÖfa (Nö-Fortbildungsakademie) – Zahnärztekamme
Nächster Kurs: Sept 2021 bis Juni 2023 (immer an Freitagen und Samstagen)
Kontaktperson
Frau Anja Hoheneder
Adresse
NÖFA Kremser Gasse 20 | 3100 St. Pölten
Telefon +43 50511 3100
Kursinformationen entnehmen Sie bitte der Webseite
Aktueller Kurs läuft seit Sept. 2020 bis Juni 2022
Akademie
FAZ Fortbildungsakademie Zahn
Eine Einrichtung der Landeszahnärztekammer f. OÖ
Garnisonstrasse 7/1
4010 Linz
Griesmann Simone
Mo – Do 9:00 – 13:30 Uhr
+43 50511 4022
faz(at)ooe.zahnaerztekammer.at
Kursinformationen entnehmen Sie bitte der Webseite
Weiterführende Informationen
Landeszahnärztekammer OÖ – Schule für ZASS
Abschluss
Die theoretische Ausbildung endet mit dem positiven Abschluss einer kommissionellen Prüfung in 3 Gegenständen. Zugelassen zur kommissionellen Prüfung ist die Teilnehmerin unter der Voraussetzung, dass die Unterrichtsfächer, in denen Einzelprüfungen vorgesehen sind, positiv absolviert wurden und mindestens 3000 Stunden praktische Ausbildung im Rahmen eines Dienstverhältnisses in einer Dokumentation nachgewiesen wird. Die Ausbildung endet mit dem Berufstitel: zahnärztliche Assistentin/zahnärztlicher Assistent.
Anmeldungen/Ansprechpartner:
Sabine Schmidhuber und Barbara Kober
Fortbildungsakademie der Landeszahnärztekammer Salzburg
Rochusgasse 4 | 5020 Salzburg
Tel: +43 5051 5021 oder 5031
Mail: fb(at)sbg.zahnaerztekammer.at
Kursinformationen entnehmen Sie bitte der Webseite
Weiterführende Informationen
https://sbg.zahnaerztekammer.at/assistenz/aus-fort-und-weiterbildung
Zweijähriger Lehrgang für zahnärztliche Assistenz
Die theoretische Ausbildung zur zahnärztlichen Assistentin erfolgt an der Akademie für zahnärztliche Assistenz Steiermark bei der Landeszahnärztekammer für Steiermark.
Die zahnärztliche Assistenz ist seit 1.1.2013 ein im Zahnärztegesetz (ZÄG) verankerter anerkannter Gesundheitsberuf. Für die Umsetzung der neuen theoretischen Ausbildung wurde die „ZASS-Ausbildungsverordnung“ erlassen, die die Grundlage für den Lehrgang für zahnärztliche Assistenz bildet.
Um den neuen Ausbildungserfordernissen gerecht zu werden, wurde die gesetzlich grundsätzlich für drei Jahre vorgesehene theoretische Ausbildung in der Landeszahnärztekammer für Steiermark auf zwei Jahre komprimiert.
Alle zahnärztlichen Assistentinnen, die bei einem Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde / Zahnarzt eine Ausbildung absolvieren, besuchen den zweijährigen Lehrgang für zahnärztliche Assistenz im Rahmen der dreijährigen praktischen Ausbildung.
Voraussetzungen für die Aufnahme in den Lehrgang Zahnärztliche Assistenz:
- ein aufrechtes Dienstverhältnis bei einem Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde / Zahnarzt
- Anmeldung der Auszubildenden durch den Dienstgeber zum Lehrgang für zahnärztliche Assistenz
- positiver Abschluss der allgemeinen Schulpflicht, d.h. der Hauptschule, NMS, des Polytechnischen Lehrganges oder einer anderen gleichwertigen Schule
- für die Berufsausübung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache
- Einwilligung der/des Erziehungsberechtigten bei Minderjährigen
- Staatsbürgerschaftsnachweis oder Reisepass
- Nachweis über die Anmeldung der Auszubildenden bei der Sozialversicherung (StGKK)
- Ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung zur Berufsausübung
- Strafregisterauszug zum Nachweis der Vertrauenswürdigkeit
- Lichtbild
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Kursinformationen entnehmen Sie bitte der Webseite
Kontaktdaten
Landeszahnärztekammer für Steiermark
Marburger Kai 51/2, 8010 Graz
Tel.: +43 50511 8060
E-Mail: office(at)stmk.zahnaerztekammer.at
Weiterführende Informationen – ZASS AKADEMIE STEIERMARK
https://www.zassakademie-stmk.at/
3-jährige Ausbildung zahnärztliche Assistenz
Berufsbild
Die Ausbildung zur/zum zahnärztlichen AssistentIn ist als Gesundheitsberuf konzipiert.
Als zahnärztliche AssistentInnen übernehmen Sie ein breit gefächertes Aufgabengebiet in zahnärztlichen Ordinationen. Sie unterstützen ZahnärztInnen (DentistInnen) bei der Behandlung ihrer PatientInnen, sind für die administrativen Tätigkeiten und den reibungslosen Ablauf der gesamten Ordination verantwortlich.
Ausbildungsziele
Zahnärztliche AssistentInnen sind kompetente ExpertInnen, deren Tätigkeitsbereich nicht nur in der umfassenden Betreuung der PatientInnen vor, während und nach der zahnärztlichen Behandlung liegt, sondern auch in folgenden Aufgaben:
- Assistenztätigkeiten bei konservierenden, chirurgischen, prothetischen, parodontologischen und kieferorthopädischen Behandlungen durch eine/n ZahnärztIn
- Vermittlung von Mundhygiene- sowie Prophylaxe-Maßnahmen
- Anwendung von Hygienemaßnahmen z.B. Vorbereitung der zahnärztlichen Instrumente
- Anfertigung von Röntgenaufnahmen
- Organisation des täglichen Praxisablaufes und der Terminplanung
- Abrechnung der erbrachten zahnärztlichen Leistungen mit den PatientInnen, privaten Versicherungen und Sozialversicherungsträgern
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Qualifikationen und Kompetenzen
Das Qualifikationsprofil muss bis spätestens eine Woche VOR den kommissionellen Abschlussprüfungen vollständig ausgefüllt und unterschrieben im Schulbüro der Zahnärztlichen Assistenz abgeben werden!
Berufsperspektiven
Zahnärztliche AssistentInnen können in folgenden Einrichtungen tätig werden:
- freiberufliche ZahnärztInnen (DentistInnen)
- zahnärztliche Gruppenpraxis
- Universitätsklinik für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
- Zahnambulatorium oder eine sonstige Krankenanstalt im Rahmen der Abteilung oder sonstigen Organisationseinheit für Zahnheilkunde (private Krankenanstalten)
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Qualifikationen und Kompetenzen
Das Qualifikationsprofil muss bis spätestens eine Woche VOR den kommissionellen Abschlussprüfungen vollständig ausgefüllt und unterschrieben im Schulbüro der Zahnärztlichen Assistenz abgeben werden!
Ausbildungskosten
Die Kosten für die Ausbildung betragen € 3.960,- und sind vom Dienstgeber zu tragen. Die Ausbildungskosten werden in zwei Jahresrechnungen gestellt und von der Finanzbuchhaltung der Tirol Kliniken GmbH zugesandt. Diese sind prompt und ohne jeglichen Abzug zu begleichen.
Kontakt
Ausbildungszentrum West
Christina Happ | christina.happ(at)azw.ac.at
Praktische und theoretische Ausbildung im dualen System
Wie andere Berufe im Gesundheitswesen ist Zahnärztliche Assistenz kein Lehrberuf. Die Ausbildung dauert drei Jahre, wobei der praktische Teil im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses bei einem Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde oder approbierten Zahnarzt erfolgt. Die theoretische Ausbildung erhält die angehende Assistentin in einem sechssemestrigen Fachkurs an der Schule für ZahnarztassistentInnen der Zahnärztekammer Vorarlberg.
Nach der 3-jährigen praktischen Berufsausbildung und dem Ablegen der theoretischen Prüfung erhalten die Teilnehmenden das Diplom „Zahnärztliche Assistenz“.
Die enge Verbindung von Theorie und Praxis während der Ausbildungszeit ermöglicht frühes selbständiges Arbeiten. Mit Abschluss der Ausbildung stehen den Assistentinnen ein breites Betätigungsfeld und viele Weiterbildungskurse offen.
Ausbildungsprogramm
Das Ausbildungsprogramm umfasst alle Arbeitsbereiche der Zahnärztlichen Assistenz. Die Lehr- und Lerninhalte folgen einem genauen Ausbildungsplan. Lehrgangsziel ist die Vermittlung theoretischer Kenntnisse in den Bereichen:
- Berufsspezifische Rechtsgrundlagen: Einführung in das Gesundheitsrecht, Grundzüge des Arbeits- und Sozialrechts
- Erste Hilfe und Arbeitsschutz
- Allgemeine und zahnspezifische Anatomie, Histologie und Physiologie
- Pathologie des stomatognathen Systems
- Kieferorthopädie
- Parodontologie und Prophylaxe
- Hygiene, Mikrobiologie, Umweltschutz
- Physik und Biochemie
- Einführung in die Pharmakologie
- Berufskunde und Berufsethik
- Angewandte Psychologie und Kommunikation
- Administration und Organisation:
- Rechnungswesen
- Schriftverkehr und Praxisorganisation
- Abrechnung mit Sozialversicherung
- Röntgen und Strahlenschutz
- Instrumenten-, Geräte- und Materialienkunde
- Konservierende Zahlenheilkunde
- Prothetische Zahnheilkunde
- Zahnärztliche Chirurgie
- Praktische Übungen
- Prothetische Zahnheilkunde
- Prophylaxe
..
Voraussetzungen
- Die erfolgreiche Absolvierung der 9. Schulstufe oder die Pflichtschulabschluss-Prüfung gemäß Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz, BGB1. I Nr. 72/2012
- Freude im Umgang mit Menschen
- Handwerkliches Geschick und genaues Arbeiten
- Interesse an technischen Geräten
- Diskretion
- Gepflegtes Auftreten
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Kontakt
Anna Mazinger
Tel. +43 50511 – 6800
mazinger(at)vlbg.zahnaerztekammer.at
Weiterführende Informationen
https://avz.or.at/
Lehrberuf: Zahnärztliche Fachassistenz (ZFA)
Haben Sie Interesse an der Zahngesundheit? Sind Ihnen PatientInnenbetreuung und – beratung ein Anliegen? Arbeiten Sie gerne im Team?
Im Laufe einer dreijährigen Lehrzeit erwerben Lehrlinge allgemeine Kenntnisse und Fähigkeiten in der zahnärztlichen Fachassistenz. Für den abwechslungsreichen Beruf der Zahnärztlichen Fachassistenz sind außerdem noch Kenntnisse in Organisation und Administration nötig, die während der Ausbildung vermittelt werden.
Lehrlinge, die bereits eine Lehre zur Bürokauffrau / zum Bürokaufmann oder zur ZahntechnikerIn begonnen haben, können nach dem ersten Lehrjahr in den Lehrberuf der Zahnärztlichen Fachassistenz wechseln. Dabei wird das erste Lehrjahr voll angerechnet.
Zum Berufsbild der zahnärztlichen Assistenz zählen folgende Aufgaben:
- Betreuen der PatientInnen vor, während und nach der zahnärztlichen Behandlung
- Erläutern der Mundhygiene und der Maßnahmen zur Prophylaxe
- Assistieren bei konservierenden, chirurgischen, prothetischen, parodontologischen und kieferorthopädischen Behandlungen
- Anfertigen von Röntgenaufnahmen
- Abrechnen der erbrachten zahnärztlichen Leistungen mit den PatientInnen, privaten Versicherungen und Sozialversicherungsträgern
- Anwendung von Hygienemaßnahmen
- Organisieren des täglichen Praxisablaufes und der Terminplanung
- Durchführung von administrativen Aufgaben wie PatientInnenenverwaltung, Schriftverkehr und Zahlungsverkehr
.KontaktKontakt
Kontakt
ZAHNÄRZTLICHE ASSISTENTINNEN GRUNDAUSBILDUNG
MR Dr. Frederick Mayrhofer-Krammel
Aufgrund der veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen die durch eine Änderung im Zahnärztegesetz entstanden sind, wird seit September 2016 der neue dreijährige Grundausbildungslehrgang für zahnärztliche Assistentinnen am ZAFI der Landeszahnärztekammer für Wien angeboten.
Die zahnärztliche Assistenz wurde zu einem vollwertigen Gesundheitsberuf aufgewertet und ist nun auch durch einen Berufsvorbehalt, Bezeichnungsvorbehalt und Ausbildungsvorbehalt geschützt.
Die Ausbildung erfolgt weiterhin im Rahmen eines Dienstverhältnisses.
Der Umfang wurde jedoch gesetzlich massiv erweitert und beträgt nun mindestens 600 Stunden Theorie und 3000 Stunden Praxis, die während der neuen, dreijährigen Ausbildungsdauer absolviert werden. Der theoretische Teil der Ausbildung erfolgt wie bisher im Rahmen eines Lehrganges.
- Pro Ausbildungskurs können 50 Personen teilnehmen
- Die theoretische Ausbildung am ZAFI erstreckt sich, parallel mit der praktischen Ausbildung in der Ordination, über einen Zeitraum von 5 Semestern (2,5 Jahren). Voraussetzung für den Beginn eines Lehrganges ist wie bisher mindestens ein halbes Jahr Praxis in der Ordination vor Kursbeginn.
- Das ZAFI nutzt die durch die Ausbildungsverordnung geschaffene Möglichkeit auch modernes E-Learning im Rahmen der theoretischen Ausbildung einzusetzen.
- Vor Kursbeginn wird ein Aufnahmegespräch durchgeführt, bei welchem die Motivation, das Sprachverständnis und die soziale Kompetenz der Lehrgangsteilnehmer erhoben werden.
- Pro Jahr werden ein bis zwei Ausbildungslehrgänge, jeweils am Vormittag von 08:00 – 13:00 Uhr beginnen. Die genauen Termine sind im Sekretariat zu erfragen.
Dies ergibt 33 Unterrichtstage im 1. Jahr, 33 Unterrichtstage im 2. Jahr und 17 Unterrichtstage im 3. Jahr
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Zahnärztliche Fortbildung – ZAFI
der Landeszahnärztekammer für Wien
1060 Wien, Gumpendorfer Str. 83
Kursinformationen entnehmen Sie bitte der Webseite
Sonja COLIC | colic(at)zafi.at
Telefon +43 1 597 33 57 Durchwahl 12
Weiterführende Informationen
https://www.zafi.at/gesamtuebersicht
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