Liebe Prophylaxe-Assistent*innen, liebe zahnärztliche Assistent*innen!
Seit 1.1.2014 gibt es eine neue Regelung für die ZAss und PAss. Innerhalb von 5 Jahren müssen 50 Approbationspunkte durch Fortbildung erbracht werden. Nachfolgend der Ablauf des Einreichens der Punkte übersichtlich dargestellt (freigegeben von der Zahnärztekammer):
Information zur Einreichung von Fortbildungspunkten
für das FB-Zertifikat
Zahnärztliche Assistentin und/oder Prophylaxeassistentin
Voraussetzung:
FB-Zertifikat ZAss: abgeschlossene 3-jährige Berufsausbildung
FB-Zertifikat PAss: zusätzlich erfolgreich absolvierte Weiterbildung zur Prophylaxeassistentin
Innerhalb von 5 Jahren müssen 50 FB-Punkte erreicht werden. Werden die Punkte vor Ablauf der 5 Jahre erreicht, wird das FB-Zertifikat auch früher ausgestellt.
In den jeweiligen Programmen der Fortbildungsveranstaltungen sollte ersichtlich sein, ob die Fortbildung approbiert ist und mit wie vielen Punkten. Es werden nur approbierte Veranstaltungen für das FB-Zertifikat anerkannt.
Eine Übersicht der approbierten ZAss/PAss-Fortbildungsveranstaltungen finden Sie auf der Webseite der Österreichischen Zahnärztekammer unter: www.zahnaerztekammer.at
Empfehlung der Österreichischen Zahnärztekammer:
Beim erstmaligen Einreichen des FB-Zertifikats für die PAss wird überprüft, ob die Berufsbezeichnung Prophylaxeassistentin geführt werden darf (Bestätigung der Österreichischen Zahnärztekammer über die Berufsausübung in der Prophylaxeassistenz gem. § 88 Zahnärztegesetz).
Dazu sind folgende Unterlagen (keine Originale) einzureichen:
- Zertifikat (=Bestätigung) über die Weiterbildung zur PAss
- Kurs-Zeugnis ZAss
- Dienstgeberbestätigung(en) oder kurzer Lebenslauf (Berufsweg)
- sowie die Kopien der Teilnahmebestätigungen von FB-Veranstaltungen.
.
ZAss – Zahnärztliche Assistentin:
- Für das FB-Zertifikat ZAss können nur FB-Veranstaltungen angerechnet werden, die für die ZAss-Fortbildung explizit approbiert sind.
- Die Fortbildung für die ZAss kann unmittelbar nach Ende der Ausbildung begonnen werden (50 Punkte innerhalb von 5 Jahren).
- Fortbildungspunkte, die nur für die PAss approbiert sind, können von der ZAss nicht eingereicht werden.
- Fortbildungspunkte, die für die ZAss approbiert sind, können auch von der PAss eingereicht werden.
Einreichungen per Post, E-Mail oder Fax an:
Österreichische Zahnärztekammer
Kohlmarkt 11/6
A-1010 Wien
Tel. + 43 (0) 5 05 11 – 1171
Fax + 43 (0) 5 05 11 – 1167
straub-zirinn(at)zahnaerztekammer.at
www.zahnaerztekammer.at
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