Seit 1.1.2014 gibt es die neue Regelung der Fortbildungspunkte für PAss und ZAss. In fünf Jahren müssen 50 Approbationspunkte durch Fortbildung erbracht werden. Wir haben den Ablauf des Einreichens der Punkte übersichtlich auf unsere Webseite dargestellt, sodass die Vorgangsweise und Einreich-Adresse jederzeit schnell eingesehen werden kann.
» Information zur Einreichung von Fortbildungspunkten